Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Beratung bei übermässigen Medienkonsum
60 Minuten für 120 Euro
Aufgrund der hohen Auslastung sind derzeit keine Beratungstermine für Medienkonsum & Internetsucht möglich.
Erwachsene
Beratung bei übermässigem Medienkonsum
60 Minuten für 120 Euro
Aufgrund der hohen Auslastung sind derzeit keine Beratungstermine für Medienkonsum & Internetsucht möglich.
Paare
Paarberatung bei übermässigem Medienkonsum
pro Paar: 90 Minunten für 180 Euro
Aufgrund der hohen Auslastung sind derzeit keine Beratungstermine für Medienkonsum & Internetsucht möglich.
Gut zu wissen
Termine
Nach unserer Terminvereinbarung halte ich diese Zeit exclusiv für Sie frei. Bei einer Terminverschiebung oder Absage informieren Sie mich frühstmöglich. Kurzfristig ausfallende Termine lassen sich oft nicht neu vergeben. Erfolgt die Absage erst innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann ein Ausfallhonorar gestellt werden. (siehe § 615 BGB).
Therapeutisches Gutachten
Auf Wunsch erstelle ich, nach einer schriftlichen Schweigepflichtentbinung, ein therapeutisches Gutachten.
Dieses berechne ich pro Seite und Umfang mit ca. 45€.
Finanzierung meiner Leistung
Meine Leistung ist privat zu finanzieren. Private Krankenversicherungen können meine Leistung vollständig oder teilweise finanzieren. Dazu muss mit der Krankenversicherung der Zusatz "Heilpraktiker für Psychotherapie" im Leistungskatalog abgeschlossen sein.
(siehe dazu unten: Kostenübernahme durch private
Krankenversicherungen bei Einzeltherapie)
Falls Sie einen Sozialtarif benötigen, sprechen Sie mich an. Wir finden eine Regelung.
Vorteile freier Therapeuten
Freie Therapeuten sind nicht an das Krankenversicherungssystem gebunden. Deshalb können sie maximale Diskretion und Anonymität gewährleisten.
Ich garantiere eine höchstmögliche Schweigepflicht und Diskretion. Niemand erfährt, ohne Ihre Zustimmung, dass Sie an einer therapeutischen Sitzung teilgenommen haben. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Ihnen und mir.
Nachteile einer Kostenübernahme bei Einzeltherapie durch Krankenversicherungen
Das Prozedere einer Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung ist aufwendig und ungewiss. Leider kann eine solche Kostenübernahme für Sie langfristig negative Folgen haben. Wenn Sie zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, eine Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeit oder Lebensversicherung abschließen wollen, können sich für mind. 5 Jahre Ihre Beitragssätze erhöhen. Teilweise wird die Aufnahme vollständig verweigert. Eine Verbeamtung kann erschwert werden.
Jeder Therapeut steht unter Schweigepflicht. Doch bei einem Antrag auf Kostenübernahme, einem
Diagnose- und Behandlerplan, gelangen Ihre Rechnungsdaten trotzdem in das EDV-System der Krankenversicherungen.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen bei Einzeltherapie
Bis Dezember 2016 erstatteten gesetzliche Krankenversicherungen in Ausnahmefällen Honorarrechnungen von freien Therapeuten.
Mit in Kraft treten der "Neuen Richtlinien für Psychotherapie" wurden diese Ausnahmen
gestrichen.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten eine Kostenübernahme nur noch bei niedergelassenen Psychotherapeuten. Hier ist mit monatenlangen Wartezeiten zu rechnen, die oft bis zu einem Jahr dauern können.
Aufgrund der "Neuen Richtlinien für Psychotherapie" wurden für gesetzlich Krankenversicherte sog. Psychotherapie-Servicestellen eingerichtet. Diese Servicestellen sind angehalten Ihnen, innerhalb von 4 Wochen, ein Erstgespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten zu vermitteln.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um ein Erstgespräch handelt. Eine kontinuierliche psychotherapeutische Leistung ist damit nicht gemeint!
Für eine kontinuierliche Unterstützung bei einem niedergelassenen Therapeuten, müssen Sie nach wie vor mit langen Wartezeiten rechnen. Zusätzlich kann das für Sie negative Folgen haben. (siehe oben: Nachteile einer Kostenübernahme)
Freie Therapeuten bieten oft kurzfristigere und diskretere Hilfen an. Kümmern Sie sich um sich und nutzen Sie diese Vorteile!
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen bei Einzeltherapie
Private Krankenversicherungen können die Kosten einer
Einzeltherapie übernehmen, wenn es in Ihrem Leistungskatalog aufgenommen wurde. In den meisten Fällen benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Stellungnahme. Falls Sie eine solche Kostenübernahme
wünschen, sprechen Sie sich, bevor Sie eine Therapie bei mir beginnen, mit Ihrem Versicherungsträger ab.
Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme vor Therapiebeginn schriftlich bestätigen zu lassen. Einen skizzierten Behandlungsplan erstelle ich Ihnen gerne. Die Erwirkung der Kostenübernahme liegt in Ihrer Verantwortung.
Grundsätzlich von einer Kostenübernahme durch Krankenversicherungen
ausgeschlossen
Paarberatung, Paartherapie, Coaching, Beratungen und Gruppenteilnahmen sind immer von einer Kostenübernahme durch gesetzliche oder private
Krankenversicherungen ausgeschlossen.